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Ein Teddybär mit Taschentuch, Fieberthermometer und Medizin

S2: Fehlen bei einer Klausur

Das folgende Verfahren beim Fehlen am Tag einer Klausur ist absolut verpflichtend einzuhalten:

  • Telefonische Krankmeldung vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat (bei Nicht-Volljährigen: Elternsache!) mit dem Hinweis, dass eine Klausur ansteht und das Mitschreiben nicht möglich ist.
  • Zudem ist erforderlich, das Fach, in der die Klausur abgelegt wird, die verantwortliche Lehrkraft, die Kursart sowie die Jahrgangsstufe, in der die Prüfung angesetzt ist, anzugeben.
  • Erfolgt eine Krankmeldung während des Schultages, muss eine Abmeldung im Sekretariat stattfinden und die Schulleitung wird informiert. Es gelten die gleichen Regelungen wie bei der morgendlichen Krankmeldung: Es ist erforderlich, Fach – Lehrkraft – Kursart – Jahrgang anzugeben.

Der*Die Schüler*in kann unter Umständen am Tage des Wiedererscheinens zum Nachschreiben aufgefordert werden. Es besteht keine zwingende Pflicht, den Nachschreibetermin vorher anzukündigen. Der*Die Schüler*in ist verpflichtet, sich über den Termin des Nachschreibens selber zu informieren.

Bei Nichteinhalten des Verfahrens ist ein Nachschreiben nicht möglich und die Klausur ist mit »ungenügend« zu bewerten.

Ein leerer Wandkalender.

Anmeldung neuer Sextaner*innen 2026

Zur Anmeldung der neuen Sextaner*innen vereinbaren Sie bitte online einen Termin:

  • Paomedia Small N Flat Address book alt.48Hier lang zur Terminbuchung

Falls Ihr Kind keine uneingeschränkte Gymnasialempfehlung hat, bringen Sie es bitte mit zum Anmeldetermin.

Bei erfolgreicher Terminbuchung erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte über den Link in der Bestätigungsmail oder telefonisch (02421 121 96-0) ab.

Zum Anmeldetermin benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • pdf 187 trAnmeldeformular
  • pdf 187 trSorgerechtserklärung (ggfs. Nachweis alleiniges Sorgerecht)
  • Anmeldeschein (4fach) der Grundschule
  • Personalausweis oder Reisepass beider Eltern (auch wenn nur ein Elternteil am Termin teilnimmt)
  • Geburtsurkunde im Original
  • Das letzte Zeugnis des Kindes mit der Schulformempfehlung (bitte im Original mitbringen)
  • Impfpass im Original

Orientierungs-/Fachpraktikum

Orientierungs- und Fachpraktikum am Burgau-Gymnasium

Hallo liebe Studentinnen und Studenten,

Sie sind auf der Suche nach einem Praktikumsplatz? Das Burgau Gymnasium mit deutsch-französisch bilingualem Zweig bietet Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten, pädagogische Ersterfahrungen zu sammeln. Nicht nur in den Sprachfächern haben Sie eine große Auswahl, sondern auch in den Sachfächern und in den Naturwissenschaften.

Ihre Bewerbungen inklusive Anschreiben und digitalisiertem Lebenslauf mit Foto richten Sie bitte an die folgende Adresse:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Vergessen Sie hierbei bitte nicht, die unten aufgeführten Hinweise zu berücksichtigen. Vielen Dank im Voraus.

Ich freue mich auf Ihre Bewerbungen!

Mit freundlichen Grüßen

Frau J. Schmitz

Hinweise zum Praktikum:

Bewerbungsunterlagen

Aus der Bewerbung muss hervorgehen, in welchem Zeitraum und mit welcher Dauer (Wochenanzahl + Pflichtstundenzahl) das Praktikum abzuleisten ist. Darüber hinaus muss die Bewerbungen Angaben über die allgemeinen Praktikumsbestimmungen der Hochschule enthalten.

Bitte benutzen Sie hierfür den unter herunterladbaren Bewerbungsbogen, füllen ihn am PC aus und fügen ihn als Anhang Ihrer Bewerbungsmail bei.

Paomedia Small N Flat File pdf.48 Bewerbungsformular herunterladen

Bewerbungsfristen

Praktikum zu Beginn des 1. Halbjahres: 1. Mai des selben Jahres
Praktikum zu Beginn des 2. Halbjahres: 1. November des Vorjahres

Verfügbarkeit von Praktikumsplätzen

Die Praktikumsplätze werden nach Verfügbarkeit und Eingangsdatum der Bewerbung vergeben.

Benachrichtigung

Sie werden per Mail über Zu- bzw. Absage informiert.

Einladung zum persönlichen Gespräch

In der Regel findet kurzfristig vor dem Praktikumsbeginn ein persönliches Gespräch mit allen Praktikant*innen statt, in dem Formalitäten (Schweigepflicht, Stundenplan etc.) und Fragen geklärt, das Kollegium vorgestellt und das Schulgebäude gezeigt wird.

Die Teilnahme an diesem Gespräch ist verbindlich und Voraussetzung, um ein Praktikum am BG absolvieren zu können. Bringen Sie bitte hierzu die Handreichung ausgedruckt mit. Vielen Dank im Voraus.

application pdf Handreichung für PaktikantInnen

Liebe ehemalige Schüler*innen des Burgau-Gymnasiums,

leider müssen wir euch mitteilen, dass es für euch als ehemalige Burgauer*innen nicht mehr möglich ist, ein Lehramtspraktikum an unserer Schule zu absolvieren. Nutzt die Chance, andere Schulen kennen zu lernen.

Viel Erfolg auf eurem weiteren Lebensweg!

Praxissemester am Burgau Gymnasium

Natürlich ist das Burgau Gymnasium auch für die Durchführung des schulpraktischen Teils im Praxissemster zuständig. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgenden Links:

  • für das ZfsL Aachen
  • für das ZfsL Düren

Alarmplan

(Verhalten im Brandfall)

Paomedia Small N Flat File pdf.48[Download als pdf]

  1. Ruhe bewahren!
  2. Alle Fenster im Raum sind zu schließen!
  3. Licht einschalten!
  4. Die Lehrperson nimmt das iPad und einen Stift mit.
    Kleidungsstücke und das iPad sollen mitgenommen werden, wenn die Räumung der Schule dadurch nicht verzögert wird. Schultaschen etc. bleiben in den Räumen.
  5. Zusammen mit den Schülerinnen und Schülern verlässt die Lehrperson als letzte den Raum und sorgt dafür, dass niemand im Raum bleibt und dass die Tür geschlossen wird.
    Achtung: Türen in diesem Falle nicht verschließen.
  6. Fluchtwege:
    • Lerngruppen, die sich in oder über dem Aula- bzw. Lehrerzimmertrakt befinden, verlassen das Gebäude über den Hauptausgang.
    • Lerngruppen in oder über dem Kunst- bzw. Naturwissenschaftstrakt verlassen das Gebäude über den Nord- bzw. Ostausgang zur Burgauer Allee.
    • Lerngruppen im Tiefgeschoss verlassen das Gebäude über den Nord- bzw. Südausgang am Fahrradkeller.
    • Lerngruppen in der Sporthalle verlassen diese durch deren Hauptausgang oder durch den Notausgang.
  7. Sammelplätze (vgl. Skizze):
    • Die SuS der Sekundarstufe I (5.-10. Klasse) und der IVK versammeln sich vor dem Haupteingang auf der Wiese (siehe Skizze).
    • Die SuS der Oberstufe versammeln sich vor dem Haupteingang auf der Wiese (siehe Skizze).
    • Die Jahrgangsstufen EF, Q1 und Q2 versammeln sich gemäß ihrer aktuellen Kurse.
    • Oberstufenschüler*innen mit Freistunden versammeln sich auch an den vorgesehenen Sammelplätzen, damit die Rettungsaktion nicht behindert wird.
    • Kurse in der Sporthalle versammeln sich auf ihren angestammten Sammelplätzen (siehe Skizze).
      Die Lerngruppen bleiben dort, wo sie sich aufgestellt haben, zusammen.
  8. Die Lehrperson stellt anhand der Kursdokumentation fest, ob alle Schülerinnen und Schüler ihrer Lerngruppe anwesend sind, und führt die Aufsicht.
  9. Über jede Lerngruppe ist ein schriftlicher Kurzbericht anzufertigen (die Formulare befinden sich vor jedem Ausgang an der Wand) und von den Klassensprecher*innen an die Schulleitung zu übergeben.
  10. Die Betretung des Gebäudes darf erst nach einer entsprechenden Durchsage erfolgen.

 

Ist die Benutzung der Fluchtwege nicht mehr möglich, bleiben die Schüler/innen mit den Lehrkräften in den Unterrichtsräumen, bis Rettung kommt, oder sie werden in einen Raum geführt, der von der Gefahr möglichst weit entfernt ist. In diesen Räumen sind Türen zu schließen und Fenster zu öffnen.

 LAgeplan des Burgau-Gymnasiums mit Aufstellorten für Klassen und Stufen im Falle eines Feueralarms

Stand: August 2025

Schließfächer

Im Aufenthaltsbereich im Untergeschoss können Schließfächer der Firma Mietra angemietet werden. Ein Mietra Schulschließfach erleichtert die schwere Schultasche und bewahrt persönliche Sachen sicher auf.

Anmeldung, Service und Kündigung können direkt im Internet abgewickelt werden. Mietra empfiehlt die Anmeldung des Schließfaches im Internet: Dafür gibt es einen Nachlass auf die Miete und einen noch schnelleren Zugang zum Schließfach.

Hier geht´s zu den Mietra Schließfächern

Hausordnung

Das Burgau-Gymnasium ist ein Ort gemeinsamen Lernens. Damit sich alle an unserer Schule wohlfühlen, ist gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich. Die Grundlage hierfür stellt die Schulcharta »Unser Miteinander« dar, die als Anhang einen wichtigen Bestandteil der Hausordnung darstellt.

Darüber hinaus sind folgende Regeln zu beachten:

1. Schulgelände

1.1 Pausenverhalten

Wie vor Schulbeginn begeben sich alle Schüler:innen zu Beginn der großen Pausen auf den Schulhof. Der Aufenthalt im Schulgebäude ist in den großen Pausen nur nach Ansage während Schlechtwetterpausen erlaubt, woraufhin sich die Schüler:innen dann im Foyer (EG) und im Tiefgeschoss außerhalb der Mensa und den Fluren aufhalten dürfen.

Schüler:innen, die Speisen in der Mensa bzw. im Kiosk erwerben, dürfen sich zu diesem Zweck im Mensabereich aufhalten. Schüler:innen der Jahrgangsstufen EF-Q2 dürfen sich in den Freistunden in den ihnen zugewiesenen Aufenthaltsräumen aufhalten und in den Pausen im abgetrennten, hinteren Mensabereich.

Die Begrenzung des Pausenhofes ist zu beachten. Die Aufsichten müssen Sichtkontakt zu allen Schüler:innen haben können, deswegen gehört der Bereich hinter der Turnhalle und entlang der Aula nicht zum Pausenhof. In den Pausen sind ausschließlich die Außentoiletten zu benutzen.

Gefährliche Spiele (Schneeballwerfen, Anlegen von Rutschbahnen, Reiterspiele etc.) sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Bei Schnee- und Eisglätte sind nur die gestreuten Wege zu betreten. Schüler:innen der Klassen 7-10 dürfen den Pausenhof ohne Antragsstellung an die Koordinatoren nicht verlassen. Dieser Antrag kann nur für die Mittagspause gestellt werden und auch nur, wenn eine direkte Schulnähe zum Wohnort besteht. Weiterhin ist die erteilte Genehmigung mitzuführen. Die Klassen 6-10 übernehmen im Wechsel nach Einteilung der Klassenlehrer:innen den Reinigungsdienst des Schulhofs.

Mahlzeiten (Pizza, Döner, Pommes frites, etc), die von außerhalb der Schule angeliefert werden, dürfen nicht mit auf das Schulgelände gebracht werden. Zu besonderen Anlässen besteht hier eine Ausnahmeregelung durch die Lehrkräfte.

Das Ballspielen ist auf dem gepflasterten Teil des Schulhofs vor dem Haupteingang und vor der Mensa untersagt. Bei trockener Witterung stehen die Wiese unmittelbar vor der Turnhalle sowie der Hartgummiplatz zur Verfügung.

1.2 Umgang mit Fahrzeugen

Zur Vermeidung von Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen darf nur der direkte Weg zum Fahrradkeller mit Fahrrädern, Scootern, etc. befahren werden. Auf dem restlichen Schulhof ist die Anlieferung mit Fahrzeugen gestattet, so lange die Rettungswege frei gehalten werden. Ansonsten darf der Schulhof nicht befahren werden. Wer in der rückwärtigen Feuerwehreinfahrt des Burgau-Gymnasiums parkt, muss damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Fahrräder und E-Scooter werden ausschließlich in den Fahrradständern auf dem Gelände oder im Fahrradkeller abgestellt, dürfen dort aber nicht geladen werden. Ein genereller Versicherungsschutz für Fahrräder besteht nicht.

2. SCHULGEBÄUDE

2.1 Vor Unterrichtsbeginn

Schüler:innen, die frühzeitig zur Schule kommen, dürfen sich bis 7.30 Uhr im Foyer aufhalten, danach begeben sie sich auf den Schulhof. Die Schüler:innen haben erst mit dem Gong, der fünf Minuten vor Beginn der Stunde ertönt, Zutritt zum Gebäude.

Das Fehlen einer Lehrkraft ist fünf Minuten nach Stundenbeginn durch die Klassen- bzw. Kurssprecher:innen im Sekretariat zu melden.

2.2 Hauseingänge

Die Schule darf grundsätzlich nur durch die Haupteingänge betreten und verlassen werden. Einlass haben nur befugte Personen. Die Lehrkräfte und der Hausmeister stellen sicher, dass unbefugte Dritte während der Unterrichtszeit keinen Aufenthalt im Gebäude haben.

Die Entriegelung der in Fluchtrichtung linken Türflügel (Panik-Riegel) darf nur in Notfällen vorgenommen werden.

2.3 Räume und Flure

Schäden an Räumen oder Einrichtungsgegenständen sind der jeweiligen Fachlehrkraft unmittelbar zu melden. Für mutwillige Beschädigungen muss in vollem Umfang gehaftet werden. Schwerwiegende Fälle können zur Anzeige gebracht werden.

Einrichtungsgegenstände (Tische, Stühle, Schränke, Infotafeln etc.) dürfen nicht aus den Räumen entfernt werden. Notwendige Änderungen erfolgen im Einvernehmen mit der Schulleitung und dem Hausmeister.

Fachräume, Medienräume, Lager- und Abstellräume werden nur in Gegenwart von Lehrer:innen betreten. Da die gesamte Verkehrsfläche des Hauses (Flure) aus Sicherheitsgründen freigehalten werden muss, dürfen Gegenstände aller Art (Schultaschen etc.) weder in Fluren und Gängen noch in der Eingangshalle abgestellt werden.

Wenn Schüler:innen vor einem verschlossenen Unterrichtsraum warten müssen, halten sie sich unmittelbar vor dem betreffenden Raum auf; dabei sind Laufen, Raufen und Bewegungsspiele wegen der damit verbundenen Gefahren verboten. Sport- und Freizeitgeräte (Inliner, Bälle etc.) dürfen im Gebäude nicht benutzt werden. Es ist untersagt, auf Fensterbänken zu stehen oder zu sitzen bzw. Räume über ein Fenster zu verlassen oder zu betreten.

Die Schüler:innen gestalten ihren Klassenraum in Absprache mit der Klassenleitung und gegebenenfalls der Schulleitung selbst.

Beim Verlassen des Raumes werden die Unterrichtsräume von der Lehrkraft abgeschlossen, die Fenster geschlossen und das Licht ist auszuschalten. Nach jeder letzten Unterrichtsstunde in einem Raum müssen die Stühle hochgestellt werden.

2.4 Mitbringen von Gegenständen

Wer Geld oder Gegenstände von Wert mitbringt ist dafür verantwortlich und sollte diese Dinge bei sich tragen. Die Obhutspflicht der Schule bezieht sich nur auf die Gegenstände, die in der Schule benötigt werden. Gefährliche Gegenstände (Messer, Schlagringe, Ketten, Waffen, auch Spielzeugwaffen, Feuerwerkskörper, Laserpointer etc.) dürfen nicht mit zur Schule gebracht werden.

2.5 Benutzung von Medien

Grundsätzlich ist für Schüler:innen die Nutzung digitaler Endgeräte und deren Zubehör (Ausnahme Smartwatches) auf dem gesamten Schulgelände zwischen 7.45 Uhr und 17.00 Uhr nur nach Erlaubnis einer Lehrkraft zu unterrichtlichen Zwecken gestattet und ansonsten verdeckt zu verstauen. Eine Ausnahme bildet die Mittagspause, die übrigen Pausen sind bildschirmfreie Zeit. Im Essensbereich der Mensa sind grundsätzlich keine elektronischen Geräte erlaubt. In Freistunden ist die Nutzung digitaler Endgeräte für die Jahrgangsstufen 11-13 gestattet, wenn diese Geräte keine Töne aussenden. Für Schüler:innen ist die Nutzung von Steckdosen zwecks Ladevorgang elektronischer Geräte im gesamten Schulgebäude verboten.

2.5.1 Bild- und Tonaufnahmen auf dem Schulgelände

Bild- und Tonaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet; Ausnahmen, wenn zum Beispiel Projekte Videos erfordern, regeln die Fachlehrer:innen. Hier ergeht der Hinweis, dass im Rahmen des Persönlichkeitsschutzes diese Aufnahmen (auch Tonaufnahmen) von einzelnen Personen grundsätzlich nicht gestattet sind bzw. der Erlaubnis der jeweiligen Person bedürfen.

2.6 Klassenarbeiten und Klausuren

Für Klassenarbeiten und Klausuren gilt: Alles, was nicht für das Schreiben der Prüfung nötig ist, wird in die Schultasche gepackt und vorne abgelegt. Digitale Endgeräte, die nicht als Hilfsmittel zugelassen sind, müssen ebenfalls in den Schultaschen bleiben.

2.7 Aushänge/Umfragen/Verteilung von Handzetteln etc.

Aushänge, Umfragen sowie die Verteilung von Handzetteln aller Art bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.

3. MENSA / KIOSK

Die Mensa/der Kiosk stellt eine Gemeinschaftseinrichtung dar, die ausschließlich dem Kauf und Verzehr von Speisen und Getränken dient. Alle übrigen Tätigkeiten wie z.B. Arbeiten, Hausaufgaben erledigen, Karten spielen sind nicht erlaubt.

Das Mittagessen wird innerhalb des Mensabereiches verzehrt.

Der Kiosk ist ausschließlich zum Erwerb von Speisen und Getränken geöffnet. In den Fünf-Minuten-Pausen ist es den Schüler:innen der Klassen 5-10 untersagt, den Kiosk zu besuchen.

Alles Weitere regelt die Mensaordnung.

4. BETÄUBUNGSMITTEL

Das Konsumieren von alkoholischen Getränken und Betäubungsmitteln ist untersagt. Schüler:innen dürfen weder im Schulgebäude noch in der Sporthalle oder auf dem Schulgelände alkoholische Getränke oder Betäubungsmittel zu sich nehmen. Wer sichtbar unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln steht, wird vom Unterricht ausgeschlossen. Das grundsätzliche Alkohol,- Rauch- und Vapeverbot gilt auch für sonstige schulische Veranstaltungen. Bei speziellen Veranstaltungen (Schulfest, Abiturfeier etc.), die von volljährigen Schüler:innen sowie von auswärtigen Erwachsenen besucht werden, kann die Schulkonferenz Ausnahmeregelungen treffen.

5. UNFÄLLE

Ein Unfall ist unverzüglich im Sekretariat oder im Lehrerzimmer zu melden und in Zweifelsfällen ist ebenfalls unverzüglich ein Rettungswagen anzufordern.

6. DER ALARMPLAN

Der Alarmplan gilt als integraler Bestandteil dieser Hausordnung und ist entsprechend zu beachten.

7. AUSKÜNFTE

Schüler:innen haben keinen Zugang zum Lehrerzimmer. In einer Angelegenheit kommt nur jeweils eine Person vor das Lehrerzimmer bzw. in das Sekretariat. Der Flur im Verwaltungstrakt ist kein Aufenthaltsraum und sollte für den Durchgangsverkehr freigehalten werden. Der Konsum von Speisen und Getränken ist in diesem Bereich nicht gestattet.


Stand: 27.04.2026

Facharbeit

Informationen zur Anfertigung der Facharbeit in der Jahrgangsstufe Q1

(Schuljahr 2023/24)

 

application pdfInformationen zur Facharbeit (Formalia)

Paomedia Small N Flat File pdf.48Zeitplan zur Facharbeit

application.pdfKriterien zur Bewertung der Facharbeit

application.pdfPräsentation aus der Informationsveranstaltung zur Facharbeit.

 

Informationen zur Facharbeit in der Q1

 

Paomedia Small N Flat Flag alt.256Ziel: Vorbereitung auf das Studium

ein komplexes Arbeits- und Darstellungsvorhaben planen
dieses unter Beachtung der formalen und terminlichen Vorgaben durchführen

 

Paomedia Small N Flat Basket.256Fächerwahl

  • schriftliche Fächer (Ersatz für 1. Klausur Q1/2)
  • nicht möglich an Ko-op-Schulen
  • pro Lehrer höchstens 6 Facharbeiten, daher bei der Wahl zwei Ersatzfächer angeben
  • in E, F und Ge bil. in der Fremdsprache
  • in S halb S, halb D

 

 

Paomedia Small N Flat Cogs.256Arbeitsschritte

  • Themensuche und –reflexion
  • Materialsuche und –sammlung
  • Material ordnen und durcharbeiten
  • Gliederungen entwerfen (grob und fein)
  • ggf. praktische, empirische oder experimentelle Arbeiten
  • Textentwurf – Überarbeitungen – Reinschrift
  • Korrektur und Abgabe der Endfassung
  • Nachbetrachtung auf Basis der Bewertung
  • Begleitung und Beratung durch den/die Fachlehrer*in wahrnehmen!

 

Paomedia Small N Flat Light bulb.256Wichtige Informationen zur Facharbeit

  • Ablaufplan (Schaukasten Oberstufe)
  • »Informationen zu Formalia«
  • »Zeitplanung der Arbeitsphasen«
  • »Bewertungskriterien«
  • Verantwortung für die allgemeine Organisation (Frau Lövenich)

Lehrer*innen heute

Vertretungsplan Lehrer*innen heute

[zum Vertretungsplan Lehrer*innen morgen]

 

Lehrer*innen morgen

Vertretungsplan Lehrer*innen morgen

[zum Vertretungsplan Lehrer*innen heute]

 

Schüler*innen heute

Vertretungsplan Schüler*innen heute

[zum Vertretungsplan Schüler*innen morgen]

 

Schüler*innen morgen

Vertretungsplan Schüler*innen morgen

[zum Vertretungsplan Schüler*innen heute]

 

Klausurplan

Klausurplan 2. HJ 2025/26 Quartal II

Quartal 3 EP/Q1: 04.05.26 – 17.07.26

Nachschreibeklausuren: EF/Q1 22.-24.06.26

application pdf pdf-Download

 In der Jgst. EF wird In den Fächern PH, BI, CH, IF, SW, PÄ, EK, GE, KU, MU sowie KR/ER und PL pro HJ am Burgau nur je eine Klausur geschrieben. Diese findet im 2. und 3. Kursabschnitt statt.

S. Glund 01.05.26

 

  Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
KW 22 25.05.26 26.05.26 27.05.26 28.05.26 29.05.26
EF       F5/GLU 5.-6. Std. F7/PLY (mdl.) ZP alle D/MHR OFM 1.-2.Std.
Q1 Pfingsten Pfingsten S/GLU E/FLT 3.-5. Std.   2x D/BER 3.-5. Std.
           
  Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
KW 23 01.06.26 02.06.26 03.06.26 04.06.26 05.06.26
EF S/GLU S/BRM 3.-4. Std.   ZP alle M/MUL PUC HB SMT 1.-2. Std    
Q1 PA/ELL PA/REN L/GRA
3.-4.Std. (PA 5.Std.)
M/UNG M/ILB M/KAP
1.-2. Std.
  Fronleichnam  
           
           
  Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
KW 24 08.06.26 09.06.26 10.06.26 11.06.26 12.06.26
EF   L/GRA 3.-4. Std.      
Q1 LK KOOP EK/HEN E/KAI D/BIS
1.-4. Std.
    2xBI/REN BI/ELL GE/REI
CH/KUT 1.-2. Std.
ER/JON GB/FEN EB/FLK SW/MAL
GE/STR STZ E/SBA 1.-2. Std. (E+3.Std.)
           
           
  Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
KW 25 15.06.26 16.06.26 17.06.26 18.06.26 19.06.26
EF alle E/BRM GUE WAV ADA
3.-4. Std.
       
Q1 SW/GL KR/STR 3.-4.Std. EK/GL 3.-5. Std. F7/BIL (mdl.)   LK M/JOE E/DOR D/BER EK/GL
3.-5.Std. (E+D+EK +6.Std.) F/GLU (mdl)
 
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  • Termine

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