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Kurzanleitung für Lupo – Wahlen für die gymnasiale Oberstufe
Das Programm und der Wahlbogen sind für alle Stufen identisch.
- Lupo.zip herunterladen.
- Archiv entpacken.
- Lupo starten, Beratungsdatei »Mustermann_Max_.lpo« auswählen.
- Lupo öffnet sich; rechts oben unter Prüfung durchführen für »nur EF« auswählen .
- Wahlen durchführen, Datei speichern und ausdrucken.
- »Max Mustermann« handschriftlich durch den richtigen Namen ersetzen. Er kann nicht im Programm ersetzt werden!
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Die Informationsbroschüre »Gymnasiale Oberstufe« gibt es auf den Seiten des Schulministeriums.
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Am Burgau-Gymnasium gibt es in der gymnasialen Oberstufe ein Entschuldigungsheft, welches jeder Schüler bei den Beratungslehrern oder dem Oberstufenkoordinator erhält.
Dieses Fehlstundenheft dient dem Schüler zum Nachweis für die entschuldigten Fehlstunden. Die Schüler müssen es sorgfältigst behandeln, sicher aufbewahren und der Tutorin/dem Tutor bzw. dem Beratungslehrer auf Verlangen jederzeit vorweisen. Wenn Sie es verlieren, müssen Sie unverzüglich die Beratungslehrer informieren.
1. Versäumnis einzelner Stunden oder eines ganzen Unterrichtstages
Wenn Sie wegen Krankheit fehlen oder sich aus triftigen Gründen beurlauben lassen, tragen Sie für die versäumten Tage den jeweiligen Wochentag und das Datum, den Grund des Fehlens oder der Beurlaubung ein, ebenfalls Ihren Stundenplan für den ganzen Tag. Waren Sie in einigen Stunden anwesend, so können diese mit einer Klammer versehen werden und als anwesend gekennzeichnet werden. Das Unterschriftsfeld für den Fachlehrer ist durchzustreichen.
Wenn Sie nicht volljährig sind, muss ein Erziehungsberechtigter im Feld »Unterschrift« unterschreiben.
Unmittelbar nach Wiedererscheinen zum Unterricht ist das Entschuldigungsheft dem Tutor vorzulegen, der dieses abzeichnet. Innerhalb von 2 Wochen legen Sie allen betroffenen Fachlehrern das Entschuldigungsheft vor. Diese bestätigen die Kenntnisnahme durch ihre Unterschrift und tragen die Fehlstunden im Kursheft als entschuldigt ein.
Bei akut auftretender Schulunfähigkeit während des Vormittags hat sich der/die Schüler/in im Sekretariat abzumelden.
Schüler, die am Vormittagsunterricht teilgenommen haben, müssen auch bei Sportunfähigkeit den Sportunterricht am Nachmittag besuchen.
2. Längeres Schulversäumnis
Bei längerem Fehlen ist die Schule spätestens am zweiten Tag telefonisch über das Sekretariat, vor 7.50 Uhr ggf. a.d. Anrufbeantworter (Tel.: 02421/121960) zu benachrichtigen.
Spätestens nach zwei Wochen ist eine vom behandelnden Arzt ausgestellte Zwischenmitteilung vorzulegen (Tutor). Ferner ist wie unter (1) zu verfahren.
3. Versäumnis von Klausuren
Für ein von vornherein absehbares Versäumnis von Klausuren werden nur triftige Gründe anerkannt (eine Führerscheinprüfung ist zum Beispiel kein triftiger Grund. Bei Arztbesuchen muss die Unvermeidbarkeit des Termins nachgewiesen werden). Ein entsprechender Antrag ist rechtzeitig bei der Schulleitung zu stellen. In nicht absehbaren Fällen (plötzliche Krankheit, Todesfall in der Familie) muss die Schule noch am selben Tag vor Beginn der Klausur benachrichtigt werden. War dies nicht möglich (der Schüler hatte auf dem Schulweg einen Unfall etc.) muss der Grund hierfür glaubhaft nachgewiesen werden. Versäumnisse von Klausuren müssen am Tag des Wiedererscheinens in der Schule, spätestens am darauffolgenden Tage beim Oberstufenkoordinator entschuldigt werden. Hierfür ist im Sekretariat ein gesondertes Entschudigungsformular abzuholen und auszufüllen. Im Krankheitsfall ist dies immer mit einer ärztlichen Bescheinigung zu belegen.
Nicht oder verspätet entschuldigte Klausuren werden mit »ungenügend« bewertet. Die Abwesenheit von Klausuren ist in der Regel immer durch ein ärztliches Attest zu belegen.
4. Beurlaubungen
Für außerschulische Termine (z.B.Familienangelegenheiten, sportliche Aktivitäten, Tagungen etc.) sind rechtzeitig Beurlaubungen zu beantragen:
- für einen Tag beim Tutor (in Zusammenhang mit Ferien auch hier beim Schulleiter)
- für mehrere Tage beim Schulleiter.
Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass nach § 53 (4), Satz 3 des neuen Schulgesetzes NRW die Entlassung von der Schule ausgesprochen werden kann, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt wurden. Eine Androhung der Entlassung braucht hierbei nicht voraus zu gehen.
Wir weisen ferner darauf hin, dass unentschuldigte Fehlstunden auf Abgangszeugnissen zu vermerken sind.
(c) Foto: Tim Reckmann / pixelio.de
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Anmeldeformulare, Anträge, Wahlbögen... hier kann man diese und noch weitere für den Schulalltag wichtige Formulare downloaden.
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Aktuelle Schulbroschüre
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Anmeldung Hausaufgabenbetreuung
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Beitritt zum Verein der Freunde und Förderer (VdFF)
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Formulare Berufsorientierung (Q1)
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Bildungspaket der Bundesregierung (Flyer); Fragen und Antworten; Antragsformulare
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Formulare und Hinweise zur Facharbeit
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Informationsbroschüre »Gymnasiale Oberstufe«
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Wahlbögen S2 (LUPO)
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Schadenanzeige bei Diebstahl bzw. Verlust
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Praktikum für LehramtsstudentInnen
(c) Foto: RainerSturm / pixelio.de
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Aufgabe und Ziel
Das Selbstlernzentrum (SLZ) stellt unseren Schülerinnen und Schülern Bücher, Computer und Arbeitstische in ruhiger Umgebung sowie Lan und W-Lan zum Anfertigen von Recherchen aller Art zur Verfügung. Zur Recherche kann das Internet an insgesamt 22 Computerarbeitsplätzen genutzt werden. Heruntergeladene Dateien sollten vorzugsweise auf USB-Sticks, CDs oder weiteren Speichern abgespeichert werden. Ein Ausdruck der Dateien ist zurzeit nicht möglich! Eigene Laptops dürfen mitgebracht und genutzt werden.
Verhalten
Das SLZ dient der Stillarbeit, d.h. dem Anfertigen von Hausaufgaben, Referaten oder Präsentationen, Recherchearbeiten etc.; werden Partner- oder Gruppenarbeiten angefertigt, ist die Gesprächslautstärke so leise (30-cm-Stimme!) zu halten, dass andere Schülerinnen und Schüler nicht gestört werden. Das Herumlaufen, das Mitbringen von Speisen oder Getränken, das Spielen von Gesellschaftsspielen etc. oder andere Tätigkeiten sind nicht gestattet. Das Mobiliar ist selbstverständlich pfleglich zu behandeln. Stühle sind immer an den dafür vorgesehenen Platz zurückzustellen.
Gebrauch der Computer und Laptops
Die Computer und Laptops dürfen allein oder zu zweit genutzt werden zur Recherche oder zum Anfertigen der o.g. Arbeiten. Arbeiten können auch per Mail an die eigene Adresse zur Weiterarbeit gesandt werden. Die Aufsicht leiht ggf. Notebooks aus und hält schriftlich fest, an welchem Computerplatz ein Schüler arbeitet. Auch liegt eine Liste aus, in die festgestellte Mängel oder Beschädigungen eingetragen werden. In diesem Fall sind Herr Said oder Herr Thimm als Verantwortliche für den IT-Bereich zu informieren.
Die Einstellungen der Computer dürfen nicht geändert werden; Computerspiele sind nicht gestattet. Wer Computer beschädigt oder Teile entwendet, wird
- vom Gebrauch bzw. Besuch des SLZ für längere Zeit ausgeschlossen und
- für Schäden zur Verantwortung gezogen.
Heruntergeladene Dateien dürfen nur auf dem eigenen Speichermedium abgespeichert werden; Installationen von Programmen dürfen nicht vorgenommen werden.
Ausleihe von Büchern
Die Ausleihe von Büchern ist ebenfalls zu den angegebenen Öffnungszeiten möglich; die Ausleihe erfolgt wie bisher durch ein Karteikartensystem durch die Aufsicht oder Schülerhilfe.
Aufsicht
Das SLZ wird durchgängig beaufsichtigt (siehe ausgehängter Plan); beim Betreten des Selbstlernzentrums ist der Schülerausweis des Burgau-Gymnasiums oder – wenn der Schüler bekannt ist – der Personalausweis bei der Aufsicht zu hinterlegen. Die Aufsicht ist berechtigt, Schülerinnen und Schüler bei Fehlverhalten des Raumes zu verweisen, in diesem Fall wird der Ausweis zunächst einbehalten, damit entsprechende Ordnungs- oder pädagogische Maßnahmen ergriffen werden können.
Alle Benutzer des SLZ legen ihre Jacken und Taschen in die dazu zur Verfügung gestellten Fächer. Bücher und Arbeitsmaterial werden dazu aus den Taschen herausgenommen und dürfen am Arbeitsplatz genutzt werden.
Das SLZ ist kein Ersatz-PC-Raum für Klassenunterricht; es steht ausdrücklich für ganze Klassen- oder Kursgruppen nicht zur Verfügung!
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das SLZ videoüberwacht ist!
(c) Foto: Alexander Klaus / pixelio.de
Unterkategorien
Stundenpläne
Hinweis zum Lesen der Stundenpläne:
Vor allem im Nachmittagsbereich unterscheiden wir zwischen geraden und ungeraden Kalenderwochen. Wenn Stunden (fast immer: Doppelstunden) als gKW bzw. uKW markiert sind, findet der so gekennzeichnete Unterricht nur in geraden bzw. ungeraden Kalenderwochen statt.
In der wievielten Jahreswoche wir uns befinden, lässt sich z.B. im Internet nachschlagen.