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Das Burgau-Gymnasium ist ein Ort gemeinsamen Lernens. Damit sich alle an unserer Schule wohl fühlen, ist gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich. Daher sind folgende Regeln zu beachten:

 

 

 

Hausordnung

1. Schulgelände

1.1 Umgang mit Fahrzeugen

Zur Vermeidung von Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen darf der Schulhof weder mit Motorfahrzeugen noch mit Fahrrädern befahren werden. Wer motorisiert ist, benutzt zum Parken die entsprechend gekennzeichneten Flächen des Schulparkplatzes an der Karl-Arnold-Straße. Für diejenigen, die es vorziehen, in der Burgauer Allee zu parken, gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Wer die rückwärtige Feuerwehreinfahrt des Burgau-Gymnasiums "zuparkt" oder durch sein parkendes Fahrzeug die Schulwiese zerstört, wird ohne Ansehen der Person und ohne Warnung zur Anzeige gebracht. Das Fahrzeug wird abgeschleppt. Schülerfahrräder werden ausschließlich in den Fahrradständern auf dem Gelände oder im Fahrradkeller abgestellt. Hiervon ausgenommen sind Teilnehmer/-innen des nachmittäglichen Sportunterrichts. Sie dürfen ihre Fahrräder neben der Turnhalle abstellen, solange dadurch keine Behinderung Dritter entsteht. Generell gilt, dass ein Versicherungsschutz für Fahrräder nicht gewährleistet werden kann.

1.2  Pausenverhalten auf dem Schulhof

Zu Beginn der großen Pause begeben sich die Schülerinnen und Schüler auf den Schulhof. Der Aufenthalt im Schulgebäude in den großen Pausen ist nur während Schlechtwetterpausen nach Ansage erlaubt. Schülerinnen und Schüler, die Speisen in der Mensa erwerben, dürfen sich im Mensabereich aufhalten.

Ab 7.30 Uhr gilt die Pausenregelung. Schülerinnen und Schüler der SII dürfen sich ab 7.50 Uhr und in den großen Pausen und Freistunden in den Aufenthaltsräumen der SII aufhalten.

Die Begrenzung des Pausenhofes ist zu beachten. Spielbereiche sind ebenfalls festgelegt. Die Aufsicht führenden Lehrerinnen und Lehrer bewegen sich in den ihnen zugewiesenen Bereichen. Gefährliche Spiele (Schneeballwerfen, Anlegen von Rutschbahnen, Reiterspiele etc.) sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Bei Schnee- und Eisglätte sind nur die gestreuten Wege zu betreten. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-9 dürfen den markierten Pausenhof nicht ohne die Genehmigung einer Lehrerin oder eines Lehrers verlassen. Die Klassen 5-9 übernehmen im Wechsel unter Aufsicht des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin den Reinigungsdienst ihres Teils des Schulhofs.

Die tägliche Reinigung des Oberstufenbereichs wird durch einen Oberstufendienst übernommen. Verantwortlich für die Durchführung ist die jeweilige Tutorin bzw. der jeweilige Tutor des eingeteilten Kurses. Näheres regelt eine spezielle Anweisung (siehe die permanenten Aushänge).

Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände ist allen am Schulleben Beteiligten untersagt.

Es ist nicht erlaubt, außerhalb der Schule erworbene Mahlzeiten (z.B. Pizza, Döner, Fritten, Burger etc.) auf das Schulgelände mitzubringen bzw. sich anliefern zu lassen.

1.3 Spielen auf dem Schulhof

Das Ballspielen ist auf dem gepflasterten Teil des Schulhofs vor dem Haupteingang untersagt. Bei trockener Witterung stehen die Wiese unmittelbar vor der Turnhalle sowie für die Klassen 5 bis 7 das Kleinspielfeld (Hartplatz mit Zugang über den Innenhof) zur Verfügung.

2. SCHULGEBÄUDE

2.1 Vor Unterrichtsbeginn

Die Schülerinnen und Schüler haben erst mit dem Gong, der fünf Minuten vor Beginn der Stunde ertönt, Zutritt zu den Fluren vor den Unterrichtsräumen. Sie dürfen sich bis zum ersten Gong im Foyer der Schule aufhalten. Wer vor einem späteren Unterrichtsbeginn in der Schule eintrifft, steht der Windfang oder der Eingangsbereich als Aufenthaltsbereich zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Fehlen einer Lehrkraft fünf Minuten nach Stundenbeginn durch die Klassen- bzw. Kurssprecher/-innen im Sekretariat zu melden ist.

2.2 Hauseingänge

Die Entriegelung der linken Türflügel (Panik-Riegel) darf nur in Notfällen vorgenommen werden.

2.3 Weitere Räume und Flure

Überall im Gebäude, so auch in allen Klassen- und Fachräumen, muss unnötige Verschmutzung vermieden werden. Grobe Verunreinigungen werden durch die Klassen- bzw. Kurssprecher/-innen sofort im Sekretariat gemeldet. Schäden an Räumen oder Einrichtungsgegenständen sind dem jeweiligen Fachlehrer/der Fachlehrerin unmittelbar zu melden. Dieser/diese leitet dann die in ein spezielles Formular einzutragende Meldung an den Hausmeister weiter. Das Formular liegt im Lehrerzimmer aus.

Einrichtungsgegenstände (Tische, Stühle, Schränke, Infotafeln etc.) dürfen nicht aus den Räumen entfernt werden. Notwendige Änderungen erfolgen im Einvernehmen mit den Klassen- bzw. Kurslehrer/-innen und der Schulleitung.

Fachräume, Medienräume, Lager- und Abstellräume werden nur in Gegenwart von Lehrern/Lehrerinnen betreten. Da die gesamte Verkehrsfläche des Hauses (Flure) aus Sicherheitsgründen freigehalten werden muss, dürfen Gegenstände aller Art (Schultaschen etc.) weder in Fluren und Gängen noch in der Eingangshalle abgestellt werden.

Wenn Schülerinnen und Schüler vor einem verschlossenen Unterrichtsraum warten müssen, halten sie sich unmittelbar vor dem betreffenden Raum auf; dabei sind Laufen, Raufen und Bewegungsspiele wegen der damit verbundenen Gefahren verboten. Sport- und Freizeitgeräte (Inliner, Heeleys, Skateboards etc.) dürfen weder im Gebäude noch auf dem Gelände der Schule benutzt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollten ihren Klassenraum selbst gestalten. Um Schäden, Folgekosten oder unzumutbare Reinigungen zu vermeiden, muss die Gestaltung im Einvernehmen mit dem/der Klassenlehrer/Klassenlehrerin und im Rahmen der durch die Schulleitung vorgegebenen Schutzbedingungen erfolgen. Es ist untersagt, auf Fensterbänken zu stehen oder zu sitzen bzw. Räume über ein Fenster zu verlassen oder zu betreten.

Zu Beginn der beiden großen Pausen werden die Unterrichtsräume von der Lehrkraft, die zuletzt dort unterrichtet hat, abgeschlossen. Das Licht ist zu löschen. Entsprechendes gilt, wenn die Klasse den Klassenraum verlässt, um einen Fachraum aufzusuchen.

Nach jeder letzten Unterrichtsstunde in einem Raum müssen die Stühle hoch gestellt werden. Türen und Fenster werden geschlossen. Das Licht wird ausgeschaltet.

2.4 Mitbringen von Gegenständen

Wer Geld oder Gegenstände von Wert mitbringt, soll diese Dinge bei sich tragen. Gefährliche Gegenstände (Messer, Schlagringe, Ketten, Waffen, auch Spielzeugwaffen, Feuerwerkskörper, Laserpointer etc.) dürfen nicht mit zur Schule gebracht werden.

2.5 Benutzung von Medien

2.5.1 Benutzung von Medien im Schulgebäude

  1. Für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe ist die Benutzung von digitalen Endgeräten im Schulgebäude in den großen Pausen und Freistunden grundsätzlich gestattet, wenn diese keine Töne aussenden, so z.B. zum Empfangen und Senden von SMS oder Emails. Eine Verlärmung des Schulgebäudes soll verhindert werden, weshalb das Telefonieren innerhalb des Schulgebäudes, die Benutzung von Abspielgeräten bzw. das Hören von Musik über Kopfhörer nach wie vor nicht gestattet sind. (Wer mit aufgesetzten Kopfhörern im Gebäude herumläuft, muss mit einer pädagogischen Maßnahme rechnen.)
  2. Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 (Klassen 5-10) gilt: Die Nutzung digitaler Endgeräte und deren Zubehör (z.B. Kopfhörer) sind zwischen 7:45 Uhr und 15:30 Uhr nur nach Erlaubnis einer Lehrkraft zu unterrichtlichen Zwecken gestattet, Ausnahme die Zeiträume- und -zonen 1.) 2. Pause (von 11:15 bis 11:30 Uhr) in einem definierten Bereich und 2.) Mittagspause auf dem gesamten Schulgelände.

2.5.2 Video- und Tonaufnahmen auf dem Schulgelände

Aufnahmen mit Video sind auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet; Ausnahmen regelt der Fachlehrer, wenn Projekte Videos erfordern. Hier ergeht der Hinweis, dass im Rahmen des Persönlichkeitsschutzes diese Aufnahmen (auch Tonaufnahmen) von einzelnen Personen grundsätzlich nicht gestattet sind bzw. der Erlaubnis der jeweiligen Person bedürfen.

Bei Verstoß gegen die unter Punkt 2.5 genannten Regeln gelten die folgenden pädagogischen bzw. Ordnungsmaßnahmen:

  • beim ersten Verstoß ergeht ein Tadel an den jeweiligen Schüler oder die Schülerin

  • beim zweiten Verstoß ergeht ein schriftlicher Verweis und eine pädagogische Maßnahme

  • bei weiteren Verstößen entscheidet der Schulleiter bzw. die Teilkonferenz

2.6 Klausuren in der Oberstufe (EP, Q1, Q2)

Für die Klausuren in der Oberstufe gilt: Alles, was nicht für das Schreiben der Klausur nötig ist, wird vorne abgelegt. Handys können in der Tasche bleiben, denn auch diese wird vorne abgelegt. Die Schülerinnen und Schüler nehmen zum Platz Schreibutensilien, Getränke, Verpflegung, eben nur das, was zum Schreiben der Klausur nötig ist. Mäntel und Taschen liegen also immer vorne. Darüber hinaus gilt für die beaufsichtigenden Lehrerinnen und Lehrer, dass diese nur Tätigkeiten ausüben dürfen, die die Schüler nicht in ihrer Konzentration stören und die sich mit der Aufsichtspflicht vereinbaren lassen.

3. ABFÄLLE / MUTWILLIGE BESCHÄDIGUNGEN

Abfälle werden im gesamten Schulbereich in die vorgesehenen Behältnisse geworfen. Ohne Ansehen der Person wird von jedem erwartet, dass er Abfälle, über die er quasi "stolpert", selbstverständlich in die vorgesehenen Behältnisse wirft. Wer von einer Aufsicht führenden Lehrkraft dabei gesehen wird, dass er gegen diese Regel verstößt, muss mit entsprechenden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen rechnen.

Für mutwillige Beschädigungen muss in vollem Umfange gehaftet werden. Schwerwiegende Fälle werden zur Anzeige gebracht.

4. REGENPAUSE  (Schlechtwetterpause)

Bei schlechten Witterungsbedingungen wird über die Sprechanlage die so genannte "Regenpause" angesagt. Die Schülerinnen und Schüler können sich dann in den Fluren aufhalten. Die Lehrer und Lehrerinnen mit Hofaufsicht verteilen sich entsprechend den Notwendigkeiten im Gebäude. Eine Lehrperson beobachtet auf jeden Fall den Bereich des Haupteingangs.

5. DIE MENSA / DIE CAFETERIA

Die Mensa stellt eine Gemeinschaftseinrichtung dar, die ausschließlich dem Kauf und Verzehr von Speisen und Getränken dient. Deshalb sind alle übrigen Tätigkeiten wie z. B. arbeiten, Hausaufgaben erledigen, Karten spielen nicht erlaubt.

Zwischen 12.45 und 13.55 Uhr dürfen nur die Schülerinnen und Schüler, die eine in der Mensa erworbene Mittagsmahlzeit zu sich nehmen möchten, die Mensaräume betreten. In diesem Zeitraum dürfen Speisen und Getränke nicht aus der Mensa in andere Räume mitgenommen werden.

Die Cafeteria ist in den beiden großen Pausen (ab 9.20 Uhr und 11.15 Uhr) für alle Schülerinnen und Schüler zum Erwerb von Speisen und Getränken geöffnet.

Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe, die schulnah wohnen, können während der Mittagspause zu Hause essen; dazu richten die Erziehungsberechtigten einen entsprechenden Antrag an den Mittelstufenkoordinator.

6. DER OBERSTUFENRAUM

Der Raum 123/124 ist der Aufenthaltsraum für die Oberstufe. Er kann in den Pausen über das hintere (kleine) Treppenhaus erreicht werden. Der Raum ist mit Beginn des Unterrichts geöffnet. Die SV organisiert einen Ordnungsdienst, der grobe Verschmutzungen in diesem Raum verhindert.

7. DAS SELBSTLERNZENTRUM / DIE BIBLIOTHEK

Das Selbstlernzentrum (SLZ, Raum 122) im Glashaus auf der 1. Etage stellt unseren Schülerinnen und Schülern Bücher und Computer zum Anfertigen von Arbeiten aller Art zur Verfügung. Das SLZ ist Mo-Do von 9.40 Uhr bis 13.50 Uhr und Fr von 9.40 Uhr – 13.05 Uhr geöffnet. Das SLZ wird durchgängig beaufsichtigt. Beim Betreten des Selbstlernzentrums ist der Schülerausweis des Burgau-Gymnasiums oder der Personalausweis bei der Aufsicht zu hinterlegen. Das SLZ dient der Stillarbeit. Das Herumlaufen, das Mitbringen von Speisen oder Getränken, das Spielen von Gesellschaftsspielen etc. oder andere Tätigkeiten sind nicht gestattet.

Die Ausleihe von Büchern ist ebenfalls zu den angegebenen Öffnungszeiten möglich; die Ausleihe erfolgt wie bisher durch ein Karteikartensystem durch die Aufsicht oder Schülerhilfe.

Weitere Einzelheiten der Nutzung sind den ausgehängten Benutzerordnungen für das SLZ und die Bücherei zu entnehmen.

8. DROGEN

Das Mitbringen oder Konsumieren von Drogen ist untersagt. Schülerinnen und Schüler dürfen weder im Schulgebäude noch in der Sporthalle oder auf dem Schulgelände alkoholische Getränke zu sich nehmen. Wer sichtbar unter Einfluss von Drogen steht, wird vom Unterricht ausgeschlossen. Das grundsätzliche Alkohol- und Rauchverbot gilt auch für sonstige schulische Veranstaltungen. Bei speziellen Anlässen (Schulfest, Abiturfeier etc.), die von volljährigen Schülerinnen und Schülern sowie von auswärtigen Erwachsenen genutzt werden, kann die Schulleitung Ausnahmeregelungen treffen.

9. Verhalten und Umgang miteinander / Mobbing

Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft hat die Pflicht, sich für ein Klima der gegenseitigen Wertschätzung und ein friedliches, demokratisches Miteinander einzusetzen. Ehrlichkeit, Höflichkeit, gegenseitiger Respekt, gegenseitige Rücksicht und Achtung sind die Grundlage für unser Zusammenleben in der Schule.

Insbesondere akzeptieren wir kein Mobbing an unserer Schule. Diskriminierende Äußerungen, Mobbing oder Cyber-Mobbing über das Internet sind verboten. Unter Mobbing verstehen wir dabei Attacken gegenüber jemandem persönlich oder im Internet (auch außerhalb der Schule), bei denen das Opfer zunehmend isoliert und körperlich oder seelisch verletzt wird, es einen oder mehrere Täter und einen Unterstützerkreis gibt. Mögliche Ansprechpartner sind die Lehrer des Beratungsteams oder jede andere Vertrauensperson.

10. UNFÄLLE

Ein Unfall ist sofort im Sekretariat oder im Lehrerzimmer zu melden (hierzu sind, soweit vorhanden, die Alarmtelefone zu benutzen). In Zweifelsfällen ist sofort ein Krankenwagen anzufordern.

11. DER ALARMPLAN

Der Alarmplan gilt als integraler Bestandteil dieser Hausordnung und ist entsprechend zu beachten.

12. AUSHÄNGE/UMFRAGEN/VERTEILUNG VON HANDZETTELN etc.

Aushänge, Umfragen sowie die Verteilung von Handzetteln aller Art bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.

13. AUSKÜNFTE

Schülerinnen und Schüler haben keinen Zugang zum Lehrerzimmer. In einer Angelegenheit kommt nur jeweils eine Person vor das Lehrerzimmer bzw. in das Sekretariat. Fragen zum Stunden- bzw. zum Vertretungsplan werden in Raum 014 vorgebracht, wenn dort kein Zuständiger anwesend ist, auch im Sekretariat.

Der Flur im Verwaltungstrakt ist kein Aufenthaltsraum und sollte für den Durchgangsverkehr freigehalten werden. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist in diesem Bereich nicht gestattet.

14. SCHÜLERGARDEROBE

Auf Anordnung des Gesundheitsamts dürfen Kleidungsstücke weder in den Klassen- noch in den Fachräumen, sondern nur an den dafür vorgesehenen Aufhängevorrichtungen außerhalb der Räume aufgehängt werden. Wertvollere Kleidungsstücke (ab 180 €) sind im Falle von Diebstahl nur anteilig versichert.

Stand: 22.08.2022

 

libreofficemit

OpenOffice/LibreOffice 4 (und 5)

faenza pdf Dieses Tutorium kann auch als .pdf-Datei heruntergeladen werden.

Inhaltsverzeichnis

1. Immer sicher sein!

2. Grundlegendes Konzept: Formatvorlagen

3. Anlegen und Einrichten der Seitenvorlagen

3.1. Seitenformatvorlage: Erste Seite (Titel) verwenden

3.2. Seitenformatvorlage: Verzeichnis (Inhaltsverzeichnis) verwenden

3.3. Seitenformatvorlage: Standard (der Text) einrichten und verwenden

3.4. Seitenzahlen einfügen

4. Absatzvorlage Textkörper

4.1. Anpassung an Vorgaben

4.2. Vorlagen anwenden

5. Überschriften

5.1. Automatische Nummerierung

5.2. Inhaltsverzeichnis einfügen

6. Fußnoten einfügen

Tutorium Textverarbeitung

Dieses Tutorium erklärt den Umgang mit der Textverarbeitung OpenOffice bzw. LibreOffice. Die beiden Programme waren früher identisch, aktuell sollte man besser LibreOffice verwenden. Es kann kostenlos von der Seite http://de.libreoffice.org/ heruntergeladen werden.

OpenOffice/LibreOffice existiert in verschiedenen Versionen, z.T. mit unterschiedlichen Icons. Außerdem kann man die Anordnung der Icons in der oberen Programmleiste verändern bzw. Icons entfernen oder hinzufügen – um eindeutig zu sein, werden die besprochenen Funktionen des Programms in diesem Tutorium über die Menüleiste erreicht, und zwar in folgender Form: »Menüpunkt | Untermenü | dritte Menüebene...«.

Dieses Tutorium beschäftigt sich nicht mit den verschiedenen Versionen vonMicrosoft Office. Aussehen, Anordnung und Beschriftung von Menüs und Knöpfen sind dort grundsätzlich anders. Die grundlegenden Konzepte und Ideen hinter dem Programm sind aber die gleichen, mit etwas Nachdenken lässt sich das hier vorgestellte Wissen auch aufMicrosoft Office anwenden.

Dieses Tutorium versucht, die Anlage und Formatierung eines Textdokuments möglichst vollständig und gründlich zu beschreiben. Die Überschrift beschreibt möglichst detailliert, was im darauf folgenden Text erklärt wird. Wer einen Schritt schon beherrscht, kann ihn natürlich auch umsetzen, ohne den Text komplett zu lesen.

1. Immer sicher sein!

Wie immer gilt auch bei der Arbeit mit OpenOffice/LibreOffice: Immer schön sichern!

Der Verlust der Datei mit der Facharbeit ist eine mittlere Katastrophe, zumal sich dadurch der Abgabetermin nicht verschieben wird. Wir sollten daher immer mehrere Versionen der Datei speichern, möglichst auf verschiedenen Datenträger (Fetsplatte, USB-Sticks, evt. auch als an sich selbst adressierte Email-Anhänge).

Während der Arbeit am Computer können wir ganz einfach speichern, nämlich durch Drücken der Tasten [Strg][S] – das sollten wir regelmäßig machen!

Besonders ärgerlich ist natürlich, wenn eine Änderung an der Datei keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung ist. Daher sollten wir nicht immer unter dem gleichen Dateinamen speichern, sondern wichtige Zwischenschritte unter einem eindeutigen Namen (z.B. »FA-stand-12-november.odt«) sichern – so können wir im schlimmsten Fall eine ältere Version wiederherstellen. Solange die Datei noch geöffnet ist, können wir Änderungen natürlich auch wieder rückgängig machen: Über das Menü mit »Bearbeiten | Rückgängig...« oder, einfacher mit [Strg][Z].

Also: Bevor wir loslegen, sollten wir sicherstellen, dass wir mehrere Kopien unserer Arbeit haben – und dann fröhlich und mutig losexperimentieren!

2. Grundlegendes Konzept: Formatvorlagen

vorlagenDie Formatierung von Wörtern oder einzelnen Zeichen kennen wir alle. Ich kann z.B. Überschriften markieren, dann die Schriftart Arialund die Schriftgröße 16 einstellen, außerdem noch fett anwählen.

Ich kann aber auch einfach eine Formatvorlage benutzen: Ich markiere einen Absatz und wähle dann aus der Liste der Formatvorlagen Überschrift 1 aus. Dieses Vorgehen hat zwei Vorteile: (1.) muss ich nur noch eine statt drei verschiedener Formatierungen vornehmen. Und (2.) handelt es sich um eine »abstrakte« Formatierung. Wenn ich später einmal die Formatierung für Überschrift 1 ändere, z.B. statt Schriftgröße 16 doch lieber die 14auswähle, hat dies Auswirkungen auf alle Absätze, die alsÜberschrift 1 formatiert worden sind oder noch formatiert werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Textverarbeitung Inhaltsverzeichnisse nur dann automatisch erstellen kann, wenn sie weiß, was die Kapitelüberschriften sind – und dafür müssen die Überschriften mit der passenden Vorlage formatiert sein. Dazu kommen wir später.

Es gibt verschiedene Arten von Formatvorlagen, wichtig für uns sind

  • Absatzvorlagen – sie bestimmen Schriftart, -größe, etc. für einen ganzen Absatz. Auch eine Überschrift oder eine Fußnote gilt als Absatz.

  • Seitenvorlage – sie bestimmt das Aussehen einer ganzen Seite, z.B. Seitenränder, Kopf- und Fußzeilen etc.

außerdem noch Zeichenvorlagen, Rahmenvorlagen und Listenvorlagen. Die sind aber weniger wichtig.

3. Anlegen und Einrichten der Seitenvorlagen

Ganz zu Beginn der Arbeit an einem neuen Dokument wie z.B. einer Facharbeit sollte man sich um die Seitenvorlagen kümmern – dies später nachzuholen kann aufwändig werden.

3.1. Seitenformatvorlage: Erste Seite (Titel) verwenden

formatvorlagen

Wir öffnen also am besten ein neues, leeres Dokument (auch dann, wenn wir bereits Text geschrieben haben – es ist einfacher, ihn später per copy&paste einzusetzen als das bereits bestehende Dokument nachträglich umzuformatieren. Wir haben nun ein leeres Dokument vor uns, das genau eine, leere Seite enthält. Die erste Seite wird natürlich unsere Titelseite (bzw.: Deckblatt), d.h. es schadet nicht, wenn wir die Informationen, die hierher gehören schon einmal eingeben: Name der Schule, Thema der Arbeit, etc. [Hinweise zu Formalia auf unserer Homepage]. Hier lohnt sich die Verwendung von Formatvorlagen ausnahmsweise einmal nicht, wir formatieren Schriftart, Schriftgröße, etc. besser »zu Fuß«.

Aber: Wir verwenden natürlich die korrekte Seitenformatvorlage.

Hierzu öffnen wir mit [F11] oder mit »Format | Formatvorlagen« (LibreOffice 5: »Vorlagen | Formatvorlagen«) ein kleines Fenster mit allen installierten Vorlagen und wählen in der Symbolleiste die Seitenvorlagen. Eventuell müssen wir am unteren Fensterrand noch angeben, dass wir »Alle« Seitenvorlagen sehen wollen.

Für die erste Seite wählen wir natürlich die Formatvorlage Erste Seite – durch einen Doppelklick wird sie sofort angewendet und am unteren Rand der Textverarbeitung wird neben der Seitenzahl die Vorlage »Erste Seite« angezeigt. (Es kann übrigens wirklich nur die erste Seite eines Dokuments als erste Seite formatiert werden – der Versuch, mehr als eine Seite als erste Seite zu formatieren, schlägt fehl!)

Die Formatvorlage für die erste Seite ist prima und muss nicht angepasst werden.

seitenumbruch einfügen3.2. Seitenformatvorlage: Verzeichnis (Inhaltsverzeichnis) verwenden

Auf der zweiten (eventuell auch dritten) Seite soll später einmal das Inhaltsverzeichnis stehen. Damit die Textverarbeitung weiß, dass die zweite Seite ein eigener »Bereich« ist, dürfen wir den Sei­ten­umbruch nicht einfach durch viele [Returns] erzwingen, sondern müssen ihn ordentlich anmelden.

Wir platzieren den Cursor ganz ans Ende des Texts unserer Titelseite und wählen dann in der Menüleiste »Einfügen | manueller Umbruch«. Im sich öffnenden Fenster stellen wir unter »Typ« Seitenumbruch ein und unter »Vorlage« Verzeichnis. Anschließend bestätigen wir mit »OK« und sollten jetzt eine neue Seite haben. Ganz unten im Programmfenster sollte jetzt (u.a.) »Verzeichnis« stehen - an dieser Stelle der Fußzeile zeigt das Programm immer die Seitenvorlage der aktuellen Seite an. Der Seitenwechsel ist gleichzeitig die Grenze zwischen der als »Erster Seite« formatierten Titelseite und dem als »Verzeichnis« formatierten Inhaltsverzeichnis.

Damit wir später noch wissen, wozu die leere Seite gut sein soll, schreiben wir schon mal die Überschrift, nämlich »Inhaltsverzeichnis«. Weiter brauchen wir auf dieser Seite zunächst nichts zu tun.

3.3. Seitenformatvorlage: Standard (der Text) einrichten und verwenden

Wir wiederholen die Prozedur von vorhin. Wir platzieren den Cursor am Ende des Texts (also hinter/unter die Überschrift »Inhaltsverzeichnis«, wählen »Einfügen | manueller Umbruch | Seitenumbruch« und die neue Vorlage »Standard«. Mit »Formatvorlage« ist in diesem Dialog die Vorlage für die neue, folgende Seite gemeint. Außerdem wählen wir im gleichen Dialog »Seitennummer ändern« und stellen darunter die Zahl »1« ein: So hat die erste Textseite später die (korrekte) Seitennummer 1.

Im Gegensatz zu den vorigen Seiten müssen wir diese Formatvorlage so anpassen, dass sie den Anforderungen für die Facharbeit entspricht.

Am einfachsten geht dies, indem wir im Dialog »Formatvorlagen« (siehe Abbildung 2, Seite 2, evt. mit [F11] öffnen) oben das Symbol für »Seitenvorlagen« anwählen und mit Rechtsklick auf die Vorlage »Standard« »Ändern...« anwählen.

Am oberen Rand des Fensters, das sich jetzt öffnet, gibt es mehrere Reiter, »Verwalten«, »Seite«, … Unter »Fußzeile« setzen wir einen Haken bei »Fußzeile einschalten«, Einstellungen zu den Seitenrändern (siehe Formalia zur Facharbeit) erledigen wir unter »Seite«.

seitenvorlage

3.4. Seitenzahlen einfügen

seitenumbruch textfluss

Die Fußzeile haben wir nur deshalb eingeschaltet, weil wir sie für die Seitenzahlen brauchen. Wir setzen den Cursor in die Fußzeile und wählen im Menü »Einfügen | Feldbefehl | Seitennummer«. Die Seitenzahl ist jetzt auf jeder Seite mit der Vorlage »Standard« sichtbar, allerdings werden die ersten beiden Seiten (Titel und Inhaltsverzeichnis) noch mitgezählt. Um das zu beheben, positionieren wir den Cursor an den Anfang der ersten Textseite (also nicht in die Titelseite oder das zukünftige Inhaltsverzeichnis). Wir wählen »Format | Absatz« und dort den Reiter »Textfluss«. Im mittleren Teil des Fensters setzen wir einen Haken bei »Einfügen« und wählen »Seite«, »Davor«, »mit Seitenvorlage...« »...Standard« und natürlich die Seitennummer »1« aus.

Anschließend können wir die Seitenzahl noch formatieren – hier am besten auf dem herkömmlichen Weg: Markieren, und dann über die Menüleiste »rechtsbündig« Formatierung auswählen, damit die Seitenzahl nicht in der Heftung verschwindet, sondern beim Durchblättern der ausgedruckten Arbeit gut lesbar ist.

4. Absatzvorlage Textkörper

Nachdem die Seitenvorlagen eingerichtet sind, muss eigentlich nur noch die Vorlage für den Fließtext (den »eigentlichen« Text, also alles außer Überschriften, Fußnoten, etc) angepasst werden.

absatzvorlage

4.1. Anpassung an Vorgaben

Wir gehen wieder in den Dialog »Formatvorlagen« [F11], wählen aber das Symbol für Absatzvorlagen (ganz links) aus, wenn wir die Vorlage »Textkörper« nicht sehen, wählen wir unten »Alle Vorlagen«.

Nun klicken wir »Textkörper« mit rechts an und wählen »...ändern« Im sich öffnenden Dialog »Absatzvorlage: Textkörper« gibt es jede Menge Reiter, um die Vorgaben aus den Formalia umzusetzen, brauchen wir vor allem die Einstellungen unter »Schrift«. Das Meiste erklärt sich von selbst – wir sollten aber auf jeden Fall die Rechtschreibprüfung (»Sprache«) einstellen. Wer eine Arbeit in Englisch oder Französisch schreibt, sollte hier auch die englische oder französische Rechtschreibprüfung aktivieren. Wenn vor der Sprache das »abc« mit blauem Haken fehlt (siehe Abbildung 6) heißt das, dass für diese Sprache keine Rechtschreibprüfung installiert ist.

Im Reiter »Einzüge und Abstände« ändern wir den Zeilenabstand auf »1,5zeilig«, im Reiter »Textfluss« sollten wir in jedem Fall die automatische Silbentrennung aktivieren (das heißt aber nicht, dass wir das Ergebnis vor endgültigem Ausdruck nicht noch einmal überprüfen müssten) und unter »Ausrichtung« können wir zwischen »Blocksatz« und »Flattersatz« (LibreOffice 5: »Links«) wählen.

4.2. Vorlagen anwenden

Nun ist es an der Zeit, eventuell schon vorhandenen Text einzufügen. Wenn wir (noch!) keinen eigenen Text haben, können wir z.B. auf der Website http://www.loremipsum.de einen (unsinnigen) Text zum Üben erstellen. »5000 Wörter« sollten reichen.

Copy&Paste zum Einfügen des Textes beherrschen wir, allerdings kriegt der eingefügte Text die Formatvorlage »Standard« zugeordnet, was ja nicht erwünscht ist.

Wir markieren daher den gesamten Fließtext (bzw. Textkörper) und weisen ihm durch einen Doppelklick auf die Vorlage »Textkörper« im Dialog »Formatvorlagen« ([F11], »Absatzvorlagen«) ebendiese Vorlage zu. Das Resultat (vor allem der veränderte Zeilenabstand) sollte sofort sichtbar sein.

5. Überschriften

Ebenso, wie wir den Text als »Textkörper« formatiert haben, formatieren wir auch die Überschriften. Der Computer formatiert immer einen ganzen Absatz als Überschrift, d.h., dass vor und hinter der Überschrift ein Absatz stehen muss.

In der Regel sollten wir in einer Facharbeit zwei bis drei Ebenen verwenden: Hauptüberschriften leiten ein völlig neues Kapitel ein und werden als »Überschrift 1« formatiert. Für Unterkapitel wählen wir »Überschrift 2« und wer es besonders feingliedrig mag, kann noch Unter-Unterkapitel (»Überschrift 3«) anlegen. Noch feinere Untergliederungen sind in einer Facharbeit fast immer fehl am Platz.

Wenn wir – nur vor einem neuen Oberkapitel – einen Seitenumbruch erzwingen wollen, sollten wir das nicht durch mehrere [Return]s tun. Wenn nämlich vor der Reihe von [Return]s Zeilen eingefügt oder entfernt werden, ist der so erzwungene Seitenumbruch hinüber. Wenn wir stattdessen [Strg][Return] benutzen, bleibt der Seitenumbruch immer am Platz.

5.1. Automatische Nummerierungkapitelnummerierung

Um die automatische Nummerierung einzuschalten, wählen wir im Menü »Extras | Kapitelnummerierung...«. Im sich öffnenden Dialog wählen wir unter »Ebene« zunächst »1-10« – alle nun folgenden Einstellungen sind nicht nur für eine, sondern für alle Kapitelebenen gültig.

Gemäß den Vorgaben der Formalia wählen wir bei »Nummer« eine Nummerierung mit echten Ziffern (»1, 2, 3«). Wir wollen die Nummern für alle Ebenen komplett angegeben sehen und wählen daher »Vollständig« »3« (wer mehr als drei Ebenen hat, wählt natürlich einen entsprechend höheren Wert) und als »Trennzeichen« »dahinter« können wir noch einen einfachen Punkt eintragen – jede Kapitelnummer endet dann mit einem Punkt.

5.2. Inhaltsverzeichnis einfügen

Die Arbeit, die wir in die Formatierung gesteckt haben, zahlt sich spätestens bei der Erstellung des Inhaltsverzeichnisses aus – dies geschieht nämlich völlig automatisch: Wir platzieren den Cursor an die Stelle, an der das Verzeichnis stehen soll und wählen im Menü »Einfügen | Verzeichnis → | Verzeichnis...« (ja, zweimal »Verzeichnis«). Die Voreinstellungen können wir unverändert übernehmen, lediglich wer eine fremdsprachige Arbeit schreibt, sollte den »Titel« von »Inhaltsverzeichnis« zum Beispiel zu »Table of Contents« ändern.

Die Aktualisierung des Verzeichnisses geschieht übrigens nicht automatisch. Dazu muss das Verzeichnis mit rechts angeklickt und dann »Verzeichnis aktualisieren« gewählt werden. Wer ein Verzeichnis löschen möchte, kann dies ebenfalls über Rechtsklick erledigen.

Es versteht sich von selbst, dass nach Beenden der Formatierung und vor dem endgültigen Ausdruck zur Abgabe unbedingt noch einmal eine Aktualisierung des Verzeichnisses erfolgen sollte.

6. Fußnoten einfügen

In einer Facharbeit müssen zu allen Zitaten Quellenangaben gemacht werden. Hierzu verwendet man eine kleine, höhergestellte Zahl, die hinter das Zitat gestellt wird. Am unteren Seitenrand wird die Zahl wiederholt, dahinter steht die Quelle1.

Auch das Einfügen einer Fußnote ist leicht: der Cursor muss sich an der richtigen Stelle befinden, dann wählen wir im Menü »Einfügen | Fuß-/Endnote...«. Alle Einstellungen im sich öffnenden Dialog können wir unverändert lassen (»Nummerierung automatisch«, »Art: Fußnote«) und bestätigen nur noch mit »OK«. Bei LibreOffice 5 brauchen wir einige Klicks weniger und klicken einfach »Einfügen | Fuß-/Endnote | Fußnote«. Die Fußnote wird angelegt, und wir befinden uns direkt im Fußnotenbereich.

Um eine Fußnote zu löschen, müssen wir die Fußnotenmarkierung im Textkörper (nicht im Fußnotenbereich) entfernen.

Das wars fürs erste − mit diesen Kenntnissen sollten wir in der Lage sein, unsere Facharbeit korrekt zu formatieren.


1) Dies ist eine Fußnote. Wenn im Text ein Zitat stünde, stünde hier die Quelle.

schreibenOrientierungs- und Fachpraktikum am Burgau-Gymnasium

Hallo liebe Studentinnen und Studenten,

Sie sind auf der Suche nach einem Praktikumsplatz? Das Burgau Gymnasium mit deutsch-französisch bilingualem Zweig bietet Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten, pädagogische Ersterfahrungen zu sammeln. Nicht nur in den Sprachfächern haben Sie eine große Auswahl, sondern auch in den Sachfächern und in den Naturwissenschaften.

Ihre Bewerbungen inklusive Anschreiben und digitalisiertem Lebenslauf mit Foto richten Sie bitte an die folgende Adresse:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Vergessen Sie hierbei bitte nicht, die unten aufgeführten Hinweise zu berücksichtigen. Vielen Dank im Voraus.

Ich freue mich auf Ihre Bewerbungen!

Mit freundlichen Grüßen

Frau J. Schmitz

Hinweise zum Praktikum:

Bewerbungsunterlagen

Aus der Bewerbung muss hervorgehen, in welchem Zeitraum und mit welcher Dauer (Wochenanzahl + Pflichtstundenzahl) das Praktikum abzuleisten ist. Darüber hinaus muss die Bewerbungen Angaben über die allgemeinen Praktikumsbestimmungen der Hochschule enthalten.

Bitte benutzen Sie hierfür den unter herunterladbaren Bewerbungsbogen, füllen ihn am PC aus und fügen ihn als Anhang Ihrer Bewerbungsmail bei.

 Bewerbungsformular herunterladen

Bewerbungsfristen

Praktikum zu Beginn des 1. Halbjahres: 1. Mai des selben Jahres
Praktikum zu Beginn des 2. Halbjahres: 1. November des Vorjahres

Verfügbarkeit von Praktikumsplätzen

Die Praktikumsplätze werden nach Verfügbarkeit und Eingangsdatum der Bewerbung vergeben.

Benachrichtigung

Sie werden per Mail über Zu- bzw. Absage informiert.

Einladung zum persönlichen Gespräch

In der Regel findet kurzfristig vor dem Praktikumsbeginn ein persönliches Gespräch mit allen PraktikantInnen statt, in dem Formalitäten (Schweigepflicht, Stundenplan etc.) und Fragen geklärt,  das Kollegium vorgestellt und das Schulgebäude gezeigt wird.

Die Teilnahme an diesem Gespräch ist verbindlich und Voraussetzung, um ein Praktikum am BG absolvieren zu können. Bringen Sie bitte hierzu die Handreichung ausgedruckt mit. Vielen Dank im Voraus.

application pdf Handreichung für PaktikantInnen

Liebe ehemalige SchülerInnen des Burgau-Gymnasiums,

leider müssen wir euch mitteilen, dass es für euch als ehemalige Burgauer nicht mehr möglich ist, ein Lehramtspraktikum an unserer Schule zu absolvieren. Nutzt die Chance, andere Schulen kennen zu lernen.

Viel Erfolg auf eurem weiteren Lebensweg!

 

Praxissemester am Burgau Gymnasium

Natürlich ist das Burgau Gymnasium auch für die Durchführung des schulpraktischen Teils im Praxissemster zuständig. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.zfsl.nrw.de/AAC/Praxissemester/index.html

(c) Foto: I-vista  / pixelio.de

(Schuljahr 2022/23)

application pdf Informationen zur Facharbeit (Formalia)

Zeitplan zur Facharbeit

 Kriterien zur Bewertung der Facharbeit

 Beispiel Bewertungsbogen (Vorlage WEH) (OpenOffice/LibreOffice libreoffice writer  MSWordxdocx)

xpptxPowerpoint-Folien aus der Informationsveranstaltung zur Facharbeit.

Online-Tutorium zum Umgang mit dem Textverarbeitungsprogramm OpenOffice/LibreOffice

   

Informationen zur Facharbeit in der Q1

 

Ziel: Vorbereitung auf das Studium

  • ein komplexes Arbeits- und Darstellungsvorhaben planen
  • dieses unter Beachtung der formalen und terminlichen Vorgaben durchführen
 

Fächerwahl

  • schriftliche Fächer (Ersatz für 1. Klausur Q1/2)
  • nicht möglich an Ko-op- Schulen
  • pro Lehrer höchstens 6 Facharbeiten, daher bei der Wahl zwei Ersatzfächer angeben
  • in E, F und Ge bil. in der Fremdsprache
  • in S halb S halb D
 

Ablauf

  • bis 11.11.2022
    • Rücksprache mit Fachlehrern der schriftlichen Fächer
  • vom 14.11.-18.11.2022
    • Eintragen der Schülerwünsche (drei Fächer!) auf Liste im Foyer
    • Verteilung der Schüler auf die Fachlehrer
    • Bei Versäumen der Frist erfolgt Zuweisung durch die Koordinatorin
  • Aushang der Fächer/Betreuer am 21.11.2022

  • Themensuche u. –absprache: 21.11. bis 02.12.2022
  • Abgabe der Grobgliederung: 05.12. bis 20.12.2022
  • Materialbeschaffung u. - sichtung: bis 08.01.2023
  • Methodentag zur Facharbeit: Termine werden noch bekanntgegeben
  • Anfertigen der Arbeit: 31.01. bis 03.03.2023
  • Reinschrift und Druck: 28.02. bis 03.03.2023
  • Abgabe als Ausdruck und als pdf: 06.03.2023 bis 13:05
 

Arbeitsschritte

  • Themensuche und –reflexion
  • Materialsuche und –sammlung
  • Material ordnen und durcharbeiten
  • Gliederungen entwerfen (grob und fein)
  • ggf. praktische, empirische oder experimentelle Arbeiten
  • Textentwurf – Überarbeitungen – Reinschrift
  • Korrektur und Abgabe der Endfassung
  • Nachbetrachtung auf Basis der Bewertung
  • Begleitung und Beratung durch den Fachlehrer wahrnehmen!!!
 

wichtige Informationen zur Facharbeit

Bitte verwenden Sie das unten downloadbare Formular (pdf) zur Meldung von Schäden.

Sie können es entweder direkt am Computer ausfüllen oder ausdrucken und dann von Hand ausfüllen. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular leiten Sie bitte an den/die LehrerIn oder die Schulleitung weiter.

application pdf Schadenanzeige bei Diebstahl bzw. Verlust

Unterkategorien

Hinweis zum Lesen der Stundenpläne:

Vor allem im Nachmittagsbereich unterscheiden wir zwischen geraden und ungeraden Kalenderwochen. Wenn Stunden (fast immer: Doppelstunden) als gKW bzw. uKW markiert sind, findet der so gekennzeichnete Unterricht nur in geraden bzw. ungeraden Kalenderwochen statt.

In der wievielten Jahreswoche wir uns befinden, lässt sich z.B. im Internet nachschlagen.