Drucken
Kategorie: Service
  1. Mit der Anmeldung besteht die Verpflichtung zur Teilnahme mindestens für ein halbes Jahr. Eine Abmeldung muss bis zum 1. Kalendertag des letzten Monats des laufenden Schulhalbjahres vorliegen, sonst gehen wir von einer stillschweigenden Verlängerung für ein weiteres Schulhalbjahr aus.
  2. Neuanmeldungen sind auch während eines Halbjahres möglich, sofern Plätze frei sind. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Neuanmeldungen auf eine Warteliste gesetzt.
  3. Jede Gruppe ist auf maximal 25 Schüler begrenzt.
  4. Die Abrechnung der Kosten erfolgt über den Verein der Freunde und Förderer des Burgau-Gymnasiums. Rechtzeitig vor Schuljahresbeginn erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung mit dem genauen Überweisungsbetrag.
  5. Die Zahlung erfolgt halbjährlich im Voraus bis zum 15. Sept. für das 1. Halbjahr bzw. bis zum 15. Februar für das 2. Halbjahr.
  6. Die Hausaufgabenbetreuung findet von montags bis donnerstags in der Zeit von 13.05 Uhr bis 15.30 Uhr im Selbstlernzentrum (1. Etage) statt. Ausnahmen von der regelmäßigen Teilnahme sind nur nach Rücksprache mit der Koordinatorin der Hausaufgabenbetreuung und/oder nach schriftlicher Mitteilung der Eltern möglich. Bei Krankheit ist das Sekretariat der Schule im Laufe des Vormittags zu benachrichtigen.
  7. Die Hausaufgabenbetreuung beginnt mit einem gemeinsamen Mittagessen nach der 6. Std. Nach der Mittagspause beginnt die eigentliche Arbeitszeit um 14.00 Uhr.
  8. Um die Hausaufgaben in ruhiger Atmosphäre anfertigen zu können, ist ein angemessenes Verhalten der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler Voraussetzung. Deshalb ist den Anweisungen der Aufsichtspersonen Folge zu leisten. Bei groben Verstößen kann eine Schülerin oder ein Schüler von der Hausaufgabenbetreuung ausgeschlossen werden.
  9. Im Regelfall endet die Hausaufgabenbetreuung mit dem Übergang in die Klasse 7. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung in Absprache mit dem Koordinator.