corona offiziell

Corona-Testungen

Alle Schüler*innen sollen in der kommenden Woche die Gelegenheit erhalten, einen Corona-Schnelltest in der Schule durchzuführen. Um eine möglichst große Wirkung zu erzielen, sollten die Selbsttests möglichst flächendeckend durchgeführt werden, sie sind aber freiwillig. Eltern, die nicht möchten, dass ihr Kind sich diesem Test unterzieht, müssen dem Kind eine unterschriebene Widerspruchserklärung bis Dienstag, 23.03.2021 mitgeben. Ein Muster in verschiedenen Sprachen finden man unter https://www.schulministerium.nrw/selbsttests, die Widerspruchserklärungen sollen im Sekretariat abgegeben werden.

Nach momentaner Planung finden die Testungen Mittwoch, Donnerstag und Freitag nächster Woche jeweils zu Beginn des Unterrichts statt. Dies bedeutet für Oberstufenschüler*innen, die nicht zur ersten Stunde Unterricht haben, dass diese früher kommen müssen. Bei  den Tests, die bis kommende Woche an die Schulen ausgeliefert sein sollen, handelt es sich um sogenannte PoC-Tests von der Firma Roche, die zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt und daher hinsichtlich Probenentnahme und -auswertung entsprechend einfach konzipiert sind. Die Selbsttests führen die anwesenden Schüler*innen unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften oder sonstigem schulischen Personal in den Klassen- oder Kursräumen zu Beginn des Unterrichts durch. Auf die Einhaltung des Mindestabstands, die Einhaltung vorheriger Handhygiene sowie eine ausreichende Lüftung wird dabei natürlich geachtet. Die Maske darf nur während des Tests abgenommen werden. Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis, welches nach ca. 15 – 30 Minuten vorliegt. Eine Hilfestellung durch die Kolleg*innen darf nicht erfolgen.

Ein positives Ergebnis ist noch kein positiver Covid-19-Befund, sondern stellt lediglich einen begründeten Verdachtsfall dar. Der betroffene Schüler / die betroffene Schülerin muss daher vorsichtshalber unverzüglich von der Lerngruppe isoliert und abgeholt werden, um das Testergebnis durch einen PCR-Test bestätigen bzw. widerlegen zu lassen. Eine erneute Teilnahme am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis dahin sollte sich der Schüler / die Schülerin in häusliche Quarantäne begeben. Die übrigen Schüler*innen der Lerngruppe, die ein negatives Selbsttestergebnis haben, müssen aber nicht in Quarantäne geschickt werden. Auch Schüler*innen, die keinen Selbsttest durchführen, dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.

Die ordnungsgemäße Durchführung der Testung stellt uns vor neue Herausforderungen. Wir möchten daher darum bitten, dass sich die Eltern mit Ihren Kindern die Informationen auf der Seite https://www.schulministerium.nrw/selbsttests gemeinsam anschauen und durchsprechen, damit die Testungen zügig und reibungslos ablaufen können. Dort findet man verschiedene Anleitungen und Videos.