papier stiftVon den Schulen wird verlangt, dass sie ein schlüssiges Vertretungskonzept vorlegen. Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass in NRW jede 8. Unterrichtsstunde ausfällt. Je nach Schulform macht dies 5,8 bis 7,9 % des Unterrichts aus, in einzelnen Schulen sogar bis zu 11,4 %. Ein Ausfall von ca. 10 % ergibt bereits einen Verlust von 1,0 bis 1,5 Jahren im Laufe eines Schülerlebens.

Die Maximalforderung lautet, alle ausfallenden Stunden zu vertreten. Dies ist aber unrealistisch, denn bei der Größe unserer Schule würde dies bedeuten, dass wir ca. 175 Stunden wöchentlich zu vertreten hätten, die u.a. ausfallen wegen Erkrankungen, Fahrten, Fortbildungen, Dienstgeschäften oder aus privaten Gründen.

Die Lehrerkonferenz hat sich auf Vorschlag der Steuerungsgruppe einvernehmlich für ein Vertretungskonzept entschieden, das von den Kolleginnen und Kollegen ein erhebliches Mehr an unentgeltlichen Mehrarbeitsstunden verlangt. Hauptziel ist

  • die Minimierung von Unterrichtsausfall (Personal- und Organisationsentwicklung)

  • die Erhöhung der Qualität von Vertretungsplanung (Organisationsentwicklung)

  • Erhöhung der Qualität von Vertretungsunterricht (Unterrichtsentwicklung)

Gleichzeitig erfordert es von den Schülerinnen und Schülern die Einsicht, dass jede Stunde, die ausfällt, sie ein wenig bremst auf ihrem Weg zu einem qualifizierten Abschluss.

Alle Eltern bitten wir, uns in unseren Bemühungen zu unterstützen, den Schülerinnen und Schülern einen möglichst ungekürzten Unterricht zu erteilen, damit die Voraussetzungen verbessert werden, zum Beispiel, um bei den anstehenden (teil)zentralen Abschlussprüfungen erfolgreich abschneiden zu können. Im Einzelnen sehen die Maßnahmen wie folgt aus: 

  1. Die Klassen 5 und 6 erhalten vollständigen Unterricht (1. bis 6.Std.).
  2. Die Klassen 7 bis 10 erhalten mindestens 5 Unterrichtsstunden.

Bei einer Vertretung gilt folgende Reihenfolge:

  1. Aufgabenstellung durch den zu vertretenden Fachlehrer oder einen anderen Fachlehrer der  Klasse und Beaufsichtigung durch den Vertretungslehrer
  2. Vertretung durch einen Fachlehrer, der in dieser Klasse sein Fach unterrichtet
  3. Vertretung durch einen Fachlehrer mit dem zu vertretenden Fach
  4. Vertretung durch eine Lehrkraft mit einem anderen Fach.

Dazu muss jeder Fachlehrer für die Klassen 5 bis 10 angemessene Unterrichtsmaterialien für Vertretungsstunden bereithalten.

3.     In der Sekundarstufe I wird ein Bereitschaftsdienst in der jeweils 1. Stunde eingerichtet.  Klassen, deren Fachlehrer fehlt, gehen in die Stillarbeitsräume R 124/125. Gleiches gilt für Schüler, die erst zur 2. Std. Unterricht haben, aber früher erscheinen.

4.     Schüler der Klassen 5 bis 9, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, halten sich ebenfalls unter Aufsicht im Stillarbeitsraum auf.

5.   In der Oberstufe arbeiten die Schüler bei Nichtanwesenheit des Fachlehrers am Vormittag (1. bis 6. Std.) selbstständig in den Kursräumen. Kurse, die Unterricht in Fachräumen wie z.B. Chemie, Physik oder Biologie hätten, erhalten einen Raum zugewiesen.

6.  Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer hinterlegen Unterrichtsmaterialien oder Arbeitsaneisungen in der Schule, die von dem jeweiligen Kurssprecher im Sekretariat abzuholen, zu kopieren und zu verteilen sind.

Die Konzepterstellung und die für das Ende des kommenden Schuljahrs geplante Evaluation dienen der Qualitätsentwicklung, die ihrerseits Teil der Schulentwicklung ist. Unser Vertretungskonzept beinhaltet eine erweiterte Selbstständigkeit aller Schülerinnen und Schüler, die wiederum als ein Teilaspekt des Qualitätsprogramms von Schule zu verstehen ist.

(c) Foto: Lupo  / pixelio.de