krankAm Burgau-Gymnasium gibt es in der gymnasialen Oberstufe ein Entschuldigungsheft, welches jeder Schüler bei den Beratungslehrern oder dem Oberstufenkoordinator erhält.

Dieses Fehlstundenheft dient dem Schüler zum Nachweis für die entschuldigten Fehlstunden. Die Schüler müssen es sorgfältigst behandeln, sicher aufbewahren und der Tutorin/dem Tutor bzw. dem Beratungslehrer auf Verlangen jederzeit vorweisen. Wenn Sie es verlieren, müssen Sie unverzüglich die Beratungslehrer informieren.

1. Versäumnis einzelner Stunden oder eines ganzen Unterrichtstages

Wenn Sie wegen Krankheit fehlen oder sich aus triftigen Gründen beurlauben lassen, tragen Sie für die versäumten Tage den jeweiligen Wochentag und das Datum, den Grund des Fehlens oder der Beurlaubung ein, ebenfalls Ihren Stundenplan für den ganzen Tag. Waren Sie in einigen Stunden anwesend, so können diese mit einer Klammer versehen werden und als anwesend gekennzeichnet werden. Das Unterschriftsfeld für den Fachlehrer ist durchzustreichen.

Wenn Sie nicht volljährig sind, muss ein Erziehungsberechtigter im Feld »Unterschrift« unterschreiben.

Unmittelbar nach Wiedererscheinen zum Unterricht ist das Entschuldigungsheft dem Tutor vorzulegen, der dieses abzeichnet. Innerhalb von 2 Wochen legen Sie allen betroffenen Fachlehrern das Entschuldigungsheft vor. Diese bestätigen die Kenntnisnahme durch ihre Unterschrift und tragen die Fehlstunden im Kursheft als entschuldigt ein.

Bei akut auftretender Schulunfähigkeit während des Vormittags hat sich der/die Schüler/in im Sekretariat abzumelden.

Schüler, die am Vormittagsunterricht teilgenommen haben, müssen auch bei Sportunfähigkeit den Sportunterricht am Nachmittag besuchen.

2. Längeres Schulversäumnis

Bei längerem Fehlen ist die Schule spätestens am zweiten Tag telefonisch über das Sekretariat, vor 7.50 Uhr ggf. a.d. Anrufbeantworter (Tel.: 02421/121960) zu benachrichtigen.

Spätestens nach zwei Wochen ist eine vom behandelnden Arzt ausgestellte Zwischenmitteilung vorzulegen (Tutor). Ferner ist wie unter (1) zu verfahren.

3. Versäumnis von Klausuren

Für ein von vornherein absehbares Versäumnis von Klausuren werden nur triftige Gründe anerkannt (eine Führerscheinprüfung ist zum Beispiel kein triftiger Grund. Bei Arztbesuchen muss die Unvermeidbarkeit des Termins nachgewiesen werden). Ein entsprechender Antrag ist rechtzeitig bei der Schulleitung zu stellen. In nicht absehbaren Fällen (plötzliche Krankheit, Todesfall in der Familie) muss die Schule noch am selben Tag vor Beginn der Klausur benachrichtigt werden. War dies nicht möglich (der Schüler hatte auf dem Schulweg einen Unfall etc.) muss der Grund hierfür glaubhaft nachgewiesen werden. Versäumnisse von Klausuren müssen am Tag des Wiedererscheinens in der Schule, spätestens am darauffolgenden Tage beim Oberstufenkoordinator entschuldigt werden. Hierfür ist im Sekretariat ein gesondertes Entschudigungsformular abzuholen und auszufüllen. Im Krankheitsfall ist dies immer mit einer ärztlichen Bescheinigung zu belegen.

Nicht oder verspätet entschuldigte Klausuren werden mit »ungenügend« bewertet. Die Abwesenheit von Klausuren ist in der Regel immer durch ein ärztliches Attest zu belegen.

4. Beurlaubungen

Für außerschulische Termine (z.B.Familienangelegenheiten, sportliche Aktivitäten, Tagungen etc.) sind rechtzeitig Beurlaubungen zu beantragen:

  • für einen Tag beim Tutor (in Zusammenhang mit Ferien auch hier beim Schulleiter)
  • für mehrere Tage beim Schulleiter.

Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass nach § 53 (4), Satz 3 des neuen Schulgesetzes NRW die Entlassung von der Schule ausgesprochen werden kann, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt wurden. Eine Androhung der Entlassung braucht hierbei nicht voraus zu gehen.

Wir weisen ferner darauf hin, dass unentschuldigte Fehlstunden auf Abgangszeugnissen zu vermerken sind.

 

(c) Foto: Tim Reckmann  / pixelio.de