mofakursDas Konzept der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung am Burgau-Gymnasium Düren stützt sich auf die Rahmenvorgaben zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung1) sowie den Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung 5112), welche die allgemeinen Aufgaben und Ziele der Verkehrs- und Mobilitätserziehung beschreiben und Hinweise zur Umsetzung geben.

Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung versteht sich als Querschnittsaufgabe aller Fachbereiche und kann in unterschiedlichen Formen, auch in Form von Projekten, umgesetzt werden. Durch den allgemeinen erzieherischen Auftrag ergibt sich grundsätzlich eine gemeinsame Verantwortung aller Lehrerinnen und Lehrer, im Rahmen ihres Unterrichts zur Verkehrserziehung beizutragen. Da Verkehrserziehung nicht als eigenständiges Fach in der Stundentafel des Burgau-Gymnasiums enthalten ist, wird diese in bestimmten Fachbereichen und Arbeitsgemeinschaften unterstützend vertiefend thematisiert.

Die Handreichungen zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung werden als Planungs- und Realisationshilfe für die Ausgestaltung des schuleigenen Konzeptes genutzt. Die schulspezifischen Ziele und inhaltlichen Schwerpunkte sind im Wesentlichen:

  • Sicherung des neuen Schulwegs zum Übergang in die Sekundarstufe I
  • verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr in der Sekundarstufe I
  • eine reflektierte Auseinandersetzung mit den Themen Mobilität und Verkehrssicherheit in der Sekundarstufe II

Die Inhalte sind in den schulinternen Lehrplänen der Fächer Erdkunde und Sport verankert bzw. werden als eigenständiges Projekt oder Arbeitsgemeinschaft durchgeführt. Alle Inhalte und im Unterricht thematisierten Aspekte zur Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung werden im Klassenbuch durch ein rotes V/M gekennzeichnet.

1. Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Sekundarstufe I

In der Sekundarstufe I nehmen die Schülerinnen und Schüler weitgehend selbstständig am Straßenverkehr teil und nutzen dazu unterschiedliche Verkehrsmittel. Eine differenzierte und die Bereiche Sicherheits-, Sozial-, Umwelterziehung integrierende Mobilitätsbildung in der Schule befähigt zu einer reflektierten Wahl geeigneter Verkehrsmittel und wirkt der - in dieser Altersgruppe häufiger vorkommenden - Neigung zu Regelverletzung und riskantem Verhalten entgegen.

1.1 Ziele der Verkehrs- und Mobilitätserzieheung in den Jahrgangsstufen 5 und 6

Die Verkehrs- und Mobilitätsbildung wird in den Klassen 5 und 6 auf Grundlage der in der Grundschule erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kennntnisse fortgesetzt.

1.1.1 Themenkreis Verkehrssituationen in der neuen Schulumgebung (Erdkunde)

Der Themenkreis »Verkehrssituationen in der neuen Schulumgebung«3) umfasst folgende Themen, die sich im Fach Erdkunde im Rahmen des Schwerpunktes »Unsere Freizeit – ein Projekt: Planung einer Fahrradtour« sowie dem Schwerpunkt »Orientieren – Die Schulumgebung erkunden« zuordnen lassen:

  • Bestandsaufnahme, Situationen und Gefahren
    • Festlegung des Schulwegs in Straßenkarten
    • Straßenführung
    • Gefahrenstellen
    • etc.
  • Bewertung verschiedener Verkehrswege
    • Fahrbahnen
    • Radwege
    • Gehwege
    • etc.
  • Anlagen und deren Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf
    • Schulbushaltestellen
    • Haltestellen für ÖPNV
    • Park- und Halteverbotszonen im Schuleingangsbereich
    • etc.

Das Thema Sicherheit und Verhalten auf dem Weg zur Schule wird mit den Klassen 5 im Fach Erdkunde besprochen. Die Schulumgebung wird erkundet. Dieses findet im Rahmen der ersten Schulwoche statt (siehe hierzu den Ordner »Erste Schulwoche für Fünftklässler«), wobei auch auf die Fluchtwege im Schulgebäude und das Verhalten bei Feueralarm eingegangen wird.

1.1.2 Weiterführung der Radfahrausbildung/Bewegungssicherheit (Sport)

Um sich sicher im komplexen Verkehrsgeschehen auf dem Schulweg aber auch in der Freizeit bewegen zu können, wird in den Klassen 5 und 6 die Bewegungssicherheit durch die Verbesserung der Motorik und Reaktionsfähigkeit im Sportunterricht weiterentwickelt.4)

Der Themenkreis Bewegungssicherheit beruht auf einem Training sensomotorischer Fähigkeiten in Bezug auf:

  • Gleichgewicht
  • Koordination
  • Reaktion
  • visuelle und akustische Wahrnehmung
  • Einschätzung von Geschwindigkeiten

1.2 Ziele der Verkehrs- und Mobilitätserzieheung in der Jahrgangsstufe 7

Die Schülerinnen und Schüler lernen ihre Rolle als Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer für sich persönlich, in der Gruppe und in Begegnungen mit anderen zu reflektieren. Sie setzten sich kritisch mit Motiven für nicht verkehrsgerechtes Verhalten auseinander und analysieren Möglichkeiten des umweltorientierten Individualverkehrs und Wahl des Verkehrsmittels zur Freizeitgestaltung.

1.2.1 Individualverkehr und öffentlicher Personennahverkehr

Der Themenkreis Individualverkehr und öffentlicher Personennahverkehr mit den Punkten sicherheitsbewusstes Verhalten und Handeln, umweltorientiertes Verhalten und Handeln, Freizeitaktivitäten und verantwortliche Entscheidungen der Verkehrsmittel5) wird ebenfalls im Erdkundeunterricht thematisiert (Thema: »Tourismus und Freizeit«) bzw. bei der Planung einer Klassenfahrt besprochen.

2. Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Sekundarstufe II

Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II nehmen zunehmend motorisiert am Straßenverkehr teil.6) Statistiken zufolge ist insbesondere die Gruppe der jungen Fahrerinnen und Fahrer unfallgefährtet. Hier gilt es vor allem die affektiven und psychoszialen Aspekte des Verkehrsverhaltens dieser Altergruppe zu beachten7).

3. Zusammenarbeit der Schule mit außerschulischen Partnern

Die Mobilitätsbildung am Burgau-Gymnasium Düren nutzt die Vielfalt verschiedener Lernorte und berücksichtigt die Angebote der außerschulischen Partner in Düren.So erfolgt eine Zusammenarbeit der Schule mit der Verkehrssicherheitsberatung der Polizei und der Verkehrswacht und Kreisverwaltung Düren.


Fußnoten:

1) vgl. Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen 2003, Schriftenreihe Schule in NRW Nr. 5010, Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Schule

2) vgl. RdErlass d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 14.12.2009 – 511

3) vgl. Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen 2003, Schriftenreihe Schule in NRW Nr. 5010, Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Schule, S. 12f

4) vgl. ebd., S. 13

5) vgl. Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen 2003, Schriftenreihe Schule in NRW Nr. 5010, Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Schule, S. 14f 

 6) mit der Rechtsverordnung vom 13. September 2005 (GV.NRW. S.783) ist die rechtliche Voraussetzung für das Begleitetes Fahren ab 17 Jahren geschaffen worden (vgl. RdErlass d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 14.12.2009 – 511)

7) vgl. Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen 2003, Schriftenreihe Schule in NRW Nr. 5010, Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Schule, S. 17