foerderkonzept

Ziel des Schulgesetzes vom 27. Juni 2006 ist die Schaffung eines Schulwesens, in dem jedes Kind und jeder Jugendliche unabhängig von seiner Herkunft seine Chancen und Begabungen optimal nutzen und entfalten kann. Die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler ist zentrale Leitidee des Schulgesetzes. Ein wesentliches Element individueller Förderung ist die Begabungsförderung. Begabungsförderung im Kontext individueller Förderung nimmt den Lernenden mit seinen Fähigkeiten und seiner individuellen Lernentwicklung in den Fokus. Damit Lernen erfolgreich gestaltet werden kann, ist die spezifische Ausgangslage des Lernenden von großer Bedeutung. Individuellen Lernstand und Lernbedarf zu erkennen ist zentrales Anliegen individueller Förderung. Dazu bedarf es passgenauer Lernangebote angesichts unterschiedlicher Lernvoraussetzungen.

Die Grundlagen für die Konzipierung eines individuellen Förderkonzeptes sind sowohl im Schulgesetz (SchG) als auch in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I (APO-SI) zu finden.

Unser derzeitiges Förderkonzept beinhaltet im Einzelnen:

  • Die Einrichtung von Förderangeboten im Nachmittagsbereich (in den Kernfächern der Sekundarstufe I) nach individuellem Leistungsvermögen. Eine freiwillige Teilnahme ist jederzeit durch Elternanmeldung möglich.

  • Eine Wochenstunde »Soziales Lernen« in den Jgst. 5 und 6

  • Hausaufgabenbetreuung für die Klassen 5 bis 7

  • Schüler helfen Schülern (Einzelnachhilfe durch Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II)

  • Regelmäßige Teilnahme an diversen Wettbewerben (Naturwissenschaften, Mathematik, Sprachen und Sport)

  • Schülercoaching

  • Einrichtung von zahlreichen Arbeitsgemeinschaften mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten

  • Individuelle Lern- und Förderempfehlungen zum Ende des 1. Halbjahres plus Beratungstermin

  • Garantierte Unterrichtszeit von der 1. bis zur 6. Std.